„Mein Weg, mein Wunsch, mein Wille"

Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es einer vertrauten Person, in Ihrem Namen zu handeln, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Dies umfasst rechtliche, finanzielle und gesundheitliche Entscheidungen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Angelegenheiten in Ihrem Sinne geregelt werden.
Die Patientenverfügung spezifiziert Ihre Wünsche hinsichtlich medizinischer Behandlungen. Sie legen fest, welche Maßnahmen ergriffen oder unterlassen werden sollen, wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen. Sie gibt den Ärzten klare Anweisungen.
Ein Testament ist entscheidend für die Regelung Ihres Nachlasses. Hier legen Sie fest, wie Ihr Vermögen nach Ihrem Tod verteilt werden soll. Damit verhindern Sie Erbstreitigkeiten und stellen sicher, dass Ihr Vermögen gemäß Ihren Vorstellungen weitergegeben wird.
Alle drei Dokumente sind Ausdruck Ihrer Selbstbestimmung. Sie geben Ihnen die Sicherheit, dass Ihre Wünsche respektiert und umgesetzt werden, auch wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen. So sorgen Sie für Klarheit und vermeiden Belastungen für Ihre Angehörigen.
Weiters wurden auch „Märchen“ aufgedeckt, z.B. nehmen wir oft Dinge als Fakten an, die nicht stimmen, wie die Erbschaftsfolge, die, sollte es kein Testament geben, oft gar nicht so klar ist, wie gedacht.
Persönliche Fragen lassen sich in der Regel bei einer (kostenlosen) Erstberatung bei Rechtsanwälten oder Notariat klären.